Vogt Maschinentbau GmbH, Brunsbütteler Damm 116-118, 13581 Berlin
Finanzamt für Körperschaften III
Stellvertretende Vorsteherin
Fr. Schulte
Volkmarstr. 13
12099 Berlin
![]()
FON: 030 331 90 72 We Berlin, 06.04.2006
FAX: 030 331 90 72
Sehr geehrte Frau Schulte,
ich wende mich an Sie in meiner Funktion als geschäftsführender Gesellschafter des Absender-Unternehmens. Mir wurde Ihr Name als Adressat für eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Finanzamt für Körperschaften III genannt. Nach nunmehr 4 Wochen habe ich immer noch nicht die innere Gelassenheit und Sachlichkeit gefunden, mich mit dem Vorgehen Ihrer Behörde abzufinden. Nach nunmehr 4 Wochen sitzt meine Verbitterung über Ihre Behörde so tief, dass ich immer noch Schwierigkeiten habe, die Gesamtumstände hinreichend sachlich zu formulieren. Ich empfinde das Verhalten Ihrer Behörde und insbesondere des Vollstreckungsbeamten, Herrn Dobsch, als so unerhört, dass ich große Schwierigkeiten habe, meine Enttäuschung, meinen Zorn, meine unbeschreibliche Verbitterung hier in geordnete Bahnen zu lenken. Ich versuche es dennoch und bitte vorab um Verständnis für meine Aufgebrachtheit:
Ich halte das mir/uns widerfahrene Verhalten Ihrer Behörde für machtmissbräuchlich, verantwortungslos und zudem für unangemessen hart, sowie leistungsfeindlich ja leistungsverhindernd.
Ich empfinde mich inzwischen von Ihrer Vollstreckungsabteilung mit Zwangsmaßnahmen traktiert und in die Enge getrieben. Als Leistungsträger in dieser Gesellschaft mit überdurchschnittlichem Arbeitseinsatz empfinde ich meine persönliche Lebensexistenz elementar bedroht durch unangemessene Vernichtungsmaßnahmen, die unserer speziellen Firmensituation nicht hinreichend Rechnung tragen.
Zu meiner Beschwerde:
Es ist vollkommen unbestritten, dass eine Finanzbehörde mit hinreichendem Nachdruck Interessen des Staates zu vertreten und durchzusetzen hat. Dem haben wir uns nie widersetzt. (Das ist nicht der Kern der Kritik) Eine Finanzbehörde verfügt dabei über sehr umgangreiche und weitreichende Machtmittel, die uns im Verhältnis gegenüber unseren Kunden nicht annähernd zustehen.
Im Lebensalltag des Normalbürgers gibt es für Sanktionsmaßnahmen die Gerichtsbarkeit, welche über Umfang und Angemessenheit von Sanktionen unter Abwägung ALLER Gesamtumstände zu befinden hat. Das ist selbstverständlich und das kennt jeder. Ihre Behörde verfügt über die Machtmittel der Legislative und der Exekutive in einem. Dadurch obliegt Ihnen eine ganz besondere Verantwortung!
Es gelten im Verhältnis des Staates dem Bürger
gegenüber allgemeine Angemessenheitsgrundsätze bei der Wahl und der Härte der
anzuwendenden Machtmittel.
Ausschnitte aus der Chronologie meiner Erfahrungen:
a) Im
Frühjahr des Jahres 2005 hatte man uns angekündigtermaßen alle zuvor gepfändeten
Werkzeugmaschinen versteigert! (Das war immerhin kalkulierbar)
(Das ist nicht der Kern der Kritik)
b)
Im Sommer 2005 hatte man beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg Insolvenz
für unser Unternehmen angemeldet.
(Das ist nicht der Kern der Kritik)
c) Ich hatte daraufhin unter Zeugen dargelegt, dass das Unternehmen NICHT insolvent sei. Die Aussichten des Unternehmens seien zu diesem Zeitpunkt nachweislich besser gewesen, als je zuvor! Als Beweis wurde u. a. die erfolgreiche Abwicklung zweier Maschinen für ein renommiertes Großunternehmen dargelegt. Die Darlegungen müssen überzeugend gewesen sein. Es wurde mit der Vollstreckungsabteilung eine Zahlungsvereinbarung über insgesamt 30.000 Euro getroffen zur Rückführung von Verbindlichkeiten und zahlbar bis 30.09.2005. Der Insolvenzantrag wurde vereinbarungsgemäß zurückgenommen.
d)
Ich hatte die getroffene Zahlungsvereinbarung mit einer gewissen
zeitlichen Unschärfe in der geforderten Höhe eingehalten! Es wurden
vereinbarungsgemäß knapp 30.000 Euro an die Finanzkasse bar bezahlt. Das war
ein ganz beträchtliches Argument zur Untermauerung meiner Darlegungen bzgl. der
Insolvenzfrage. Das Unternehmen war dadurch dennoch wieder einmal kurz vor einem
"Durchstarten" erheblich in den Möglichkeiten beschränkt worden. Die
Realisierung der vorhandenen Aufträge wurde trotzdem unbeirrt fortgeführt. Ich
bitte die Zahlung an die Behörde vor dem möglichen, einkalkulierten Totalausfall
als einen Glücksfall für die Finanzbehörde erachtet. Ein Rechtsanwalt für
Konkursrecht teilte mir mit, dass man die zuletzt erfolgte Zahlung von der
Behörde ganz sicher zurück gefordert hätte.
(Das alles ist nicht der Kern der Kritik)
e)
Ich hatte für die dann noch weiterhin ausgewiesenen Verbindlichkeiten
eine weitere Zahlungsvereinbarung zugesagt. Ich hatte objektive Auftragszahlen
mit Terminen und Adressen vorgelegt. Ich habe belegt, dass die Aussichten des
Untermnehmens aufgrund bestehender Auftragseingänge so positiv seien, dass es zu
Optimismus Anlass gäbe. Belege aus dieser Zeit liegen der Behörde vor. Es ist
zum wiederholten Male die Vorfinanzierungsproblematik von uns als
Kleinunternehmen ohne
Bankfinanzierung dargelegt worden. Mir wurde in zynischer und provokanter
Weise von dem Beamten Herr Dobsch unter Zeugen die Frage gestellt, "wann wir uns
denn nun endlich einmal eine Bankfinanzierung zulegen würden". Das ist eine
Verhöhnung. Her Dobsch kennt unsere Situation sehr genau. Der Beamte hatte
selbst diverse ruf schädigende Bankkontopfändungen veranlasst. Banken
finanzieren den Mittelstand – erst recht unter solchen Umständen - nicht mehr!
Das weiß jeder.
Als verschärfende Maßnahme wurde uns von diesem Beamten angekündigt, dass man
bei zukünftigen Kunden, welche bei dieser Gelegenheit durch von mir vorgelegte
Belege bekannt wurden, zukünftige Forderungen pfänden wolle, wenn wir
nicht unsere Verbindlichkeiten bis 31.12.2005 begleichen würden. Die Adressen
waren von mir freiwillig mitgebracht worden als Argumentationsunterstützung für
unsere positive Entwicklung beim Auftragseingang. Diese Adressen wurden
hinterlistig von der Behörde benutzt, um sie nicht zu unserer Entlastung,
sondern zu unserer Belastung zu benutzen. Ich musste lernen, dass auch Behörden
über heimtückische Potentiale verfügen. Wir wurden gezielten Pfändungen
bedroht.
(Noch nicht einmal das ist nicht der Kern der Kritik)
f)
Wir haben diese Verbindlichkeiten aus Sachzwängen heraus NICHT bis
31.12.2005 ausgleichen können! Darauf hatte der Beamte nach einem Gespräch am
2.1.2006 kompromisslos auf der angekündigten Pfändung bestanden. Mir wurde NICHT
die Frage gestellt, wie hoch diese Aufträge angearbeitet seien. (Hieraus hätte
man auf die Werthaltigkeit des Gesamtvolumens schließen können). Ich habe die
Pfändungen als Konsequenz bedauert, aber ich habe dieses Vorgehen akzeptiert.
Die daraus resultierende Prangerwirkung und Rufschädigung dieser Maßnahme bei
unseren Kunden habe ich in Kauf genommen und widerspruchslos akzeptiert!
(Das ist nicht der Kern der Kritik)
g)
Eine schriftliche Eingabe von mir, doch bitte bei einem Gesamtbestand an
gepfändeten Forderungen von insgesamt ca. 140 000 EURO den zukünftigen
Schuldner (...) – allein mit ca. 50.000 Euro
Auftragsvolumen - auszuklammern, wurde ignoriert. Es wurden konsequent ALLE
bekannt gewordenen Kunden gepfändet.
(Das ist nicht der Kern meiner Kritik)
h) Im Zeitraum Januar/Februar 2006 wurde an insgesamt ca. 4 verschiedenen Maschinen von uns mit Hochdruck gearbeitet. Diese benötigen verständlicherweise zur Herstellung Finanzmittel.
i)
Zum Beginn des Monats März erfolgte von der Finanzbehörde eine
Kontopfändung unseres laufenden Kontos bei der Dresdner Bank. Meine kooperative
Verhaltensweise vom Herbst und die Offenlegung von Adressen wurden nicht nur
nicht anerkannt, sondern mit einer neuen Spirale von Aggressivität
quittiert.
Das ist der Kern meiner Kritik!
Ich habe in den vergangenen Jahren insgesamt ca. 6 Anläufe gemacht, ein
Vertrauensverhältnis zu einer Bank aufzubauen. Dies ist in den vergangenen sechs
Jahren etwa die vierte Bankverbindung, die uns u. a. durch eine Finanzbehörde in
dieser Form zerstört wird. Der Vollstreckungsbeamte wusste das! Ich hatte
den Beamten in vorherigen Gesprächen vom Herbst 2005 ausdrücklich darum gebeten,
von Maßnahmen dieser Art Abstand zu nehmen, da wir bewusst seit zwei
Jahren ein Vertrauensverhältnis zu dieser neuen Bank aufbauen wollten, um u. a.
langsam auch den Aufbau einer Bankfinanzierung wieder darstellbar zu machen. Ein
Vertrauensverhältnis hatte sich ganz langsam entwickelt und ich war inzwischen
berechtigt bis zu 1000 € unser Konto zu überziehen. Heutzutage ein Sieg für
einen Selbständigen!
Man hat uns durch diese leichtfertige Pfändung für Jahre hinaus wieder einmal
jegliche Finanzierungsmöglichkeit über eine Bank geraubt. Das ist der Kern
meiner Kritik! Dies vor dem bekannten Hintergrund unserer positiven
Gesamtaussichten.
Es muss auch im Rahmen von Zwangsmaßnahmen eine Kalkulierbarkeit möglich sein.
Auf angekündigte Versteigerungen oder Forderungspfändungen hatten wir uns
einstellen können; mit einer beliebigen Kontopfändung konnte ich nicht rechnen.
Sie hat alle aktuellen Auftragsplanungen komplett zunichte gemacht!
Die Finanzbehörde hat willentlich betrieben bzw. billigend in Kauf genommen,
dass uns beträchtliche Chancen verbaut wurden. Das ist augenscheinlich gezielte
und rücksichtslose und ignorante Zerstörung von Zukunftsperspektiven und
Entwicklungsmöglichkeiten. Kunden drohen uns mit Rücktritt vom Vertrage
Lieferverträgen.
Das ist zudem rücksichtslose und verantwortungslose Kreditschädigung bei der
Hausbank.
Ich werde als Geschäftsführer bezüglich jeglicher finanzieller Zusagen von Ihrer
Behörde der Lächerlichkeit preisgegeben.
Das ist Demontage eines Steuerpflichtigen, von dem man auch morgen die
Erbringung eines Steuerbeitrages erwartet.
Das ist eine umfassende Demontage eines Unternehmers vor seinen
Lieferanten.
Das ist in der Summe eine umfassende Demontage des Standortes
Deutschland.
Das ist eine gezielte und rücksichtslose Erniedrigung eines Unternehmers, der
seine Zusagen nicht mehr einhalten kann. Sie üben damit eine "beugende Gewalt in
Form eines psychischen Zwangs" auf mich aus.
Das ist eine Beschleunigung einer Schraube von Zwangsmaßnahmen von anderer
Seite.
Das ist rücksichtslose Vernichtung von beträchtlichen Leistungsreserven und
Eigenmotivation.
Das scheint Einleitung eines persönlichen Vernichtungszuges, wenn man als erster
Angestellter eines Unternehmens nicht mehr weiß, wovon man morgen etwas zu essen
kaufen soll.
Dieser Vollstreckungsbeamte ist
intelligent. Wer intelligent ist, der weiß, was die Konsequenzen seines Handels
sind. Einem solchen Mann sind Konsequenzen seines Handelns bekannt. Es gibt in
der Position eines leitenden Vollstreckungsbeamten eine wirtschaftliche
Gesamtverantwortung.
Es gibt eine ungeschriebene Verantwortung
zur Würdigung jedes Einzelfalles unter Abwägung aller Interessen aller
Beteiligten. Dies erst recht, wenn sich ein Beamter in der Position eines
Richters und zugleich eines Polizisten befindet (ohne Titel und ohne
Gerichtsbarkeit).
Es gibt eine hohe Verpflichtung in so
einer Position frei von Zynismus und Verhöhnung zu argumentieren. (Ich kann das
belegen) Aus allen aufgeführten Fakten schließe ich, dass hier offensichtlich
ein Beamter zum persönlichen Angriff auf
mich/UNS über gegangen ist.
Meine persönliche Vernichtung kann und will ich nicht akzeptieren.
Dabei sei an folgendes erinnert:
WIR (Ich und mein Unternehmen) sind Leistungsträger in dieser Gesellschaft.
WIR (Ich und mein Unternehmen) produzieren marktrelevante und allgemein anerkannte Maschinen.
WIR (Ich und mein Unternehmen) sorgen - nunmehr im zehnten Jahr - für Beschäftigung und eigenes Einkommen.
WIR (Ich und mein Unternehmen) tragen (gerne!) unseren Beitrag zur "Deutschland AG" bei.
Ihre Behörde hat im vergangenen knappen Dreivierteljahr insgesamt nunmehr ca. 64.000 Euro an Liquidität vom Unternehmen Vogt Maschinunbau GmbH eingezogen. Der größte geflossene Bar-Betrag in der Geschichte des Unternehmens. Das Unternehmen arbeitet bekanntermaßen komplett ohne eine Bankfinanzierung oder Kundenvorfinanzierungsmöglichkeiten.
Es kann nicht Aufgabe einer Behörde sein, Menschen und Unternehmen zu brechen, bis man sie zerstört hat! Das widerspricht eindeutig der Idee von einem Staatsgebilde wie unserem.
Bei der Abwägung Ihrer Maßnahmen muss bekannt sein, dass man kein Großunternehmen vor sich hat, sondern ein Kleinstunternehmen, das sich im 10. Jahr am Markt behauptet.
Ich habe parallel zu diesem Schreiben der Senatsverwaltung für Wirtschaft von diesem Sachverhalt Kenntnis gegeben. Dieses Schreiben liegt der Zentralen Anlauf- und Koordinierungsstelle für Unternehmen(ZAK) vor, die ich um einen Ausgleich bitte. Ich werde eine Kopie dieses Schreibens Herrn Dr. Thilo Sarrazin zusenden. Ich habe einen Gesprächstermin beim Wirtschaftssenator Wolf beantragt. Ich werde die anliegenden Schreiben an die Adressaten Ihrer Pfändungen absenden. Ich bitte Sie ganz eindringlich um eine Richtigstellung bei unserer Hausbank zu unserer Ehrenrettung.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kfm. Joachim Werner
Geschäftsführer